Home    /     Home Lindenthal     /     Links     /     Suche     /     Anfahrt     /     Sitemap     /     Impressum     /     Datenschutz

Überörtliche Gemeinschaftspraxis


Belegabteilung

Ev. Krankenhaus Köln-Kalk

Muelheimer-bruecke-pano
Logo Mülheim

Tauchmedizin

tauchen2
tauchen3
tauchen6

Der Tauchsport entwickelt sich zunehmend zum Breitensport - in Deutschland haben etwa 1,5 Mio. Menschen Taucherfahrung. Um die Risiken beim Tauchen zu minimieren, sind qualifizierte Tauchtauglichkeitsuntersuchungen notwendig, die von speziell geschulten und selbst taucherfahrenen Medizinern durchgeführt werden sollten. Wir verfügen über die GTÜM-Qualifikation „Medical Examiner of Divers“ und befinden uns in ständiger Fort- und Weiterbildung rund um das Thema Tauchsport und Tauchmedizin.

Viele Taucher müssen das Tauchen wegen Problemen im HNO-Bereich aufgeben bzw. können das Tauchen erst gar nicht beginnen. Insbesondere Schwierigkeiten bei der Belüftung des Ohres stellen die häufigste Ursache für eine Tauchunfähigkeit dar. Es gibt auch einige seltenere Erkrankungen im HNO-Bereich (z.B. Nasennebenhöhlen- Erkrankungen), die ein vorübergehendes oder sogar ein absolutes Tauchverbot bedingen.

Obwohl eine HNO-ärztliche Untersuchung zur Ausstellung einer Bescheinigung nicht verlangt wird, ist diese in vielen Fällen anzuraten. Funktionsstörungen werden durch eine vollständige HNO-ärztliche Untersuchung einschließlich Endoskopie, Ohrmikroskopie, Tonschwellenaudiometrie und Tympanometrie festgestellt.

 

Tauchtauglichkeitsuntersuchung:

Die Untersuchungen werden in Anlehnung an die Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (www.gtuem.org) durchgeführt.

Bei Tauchern unter 40 Jahren beträgt die Gültigkeit 3 Jahre. Bei Tauchern über 40 Jahre sollte die Untersuchung jährlich wiederholt werden.

Die Untersuchung dauert etwa 1 Stunde und kann nur nach Anmeldung per Telefon oder E-Mail erfolgen. Nur so können wir für jeden Taucher ausreichend Zeit einplanen.

 


Leistungsumfang der HNO-Tauchtauglichkeitsuntersuchung:

- ausführliche Allgemein- und tauchspezifische Anamnese, spezielle HNO-Anamnese

- HNO-ärztliche Spiegeluntersuchung

- Hördiagnostik und Druckprüfung der Trommelfelle

- ggf. ist eine Röntgenaufnahme der NNH erforderlich

- Bescheinigung


Falls medizinisch notwendig, führen wir auch zusätzliche Untersuchungen wie z.B. Ultraschall im Kopf- Hals-Bereich durch.

 

Kosten:

Die Kosten für die Tauchtauglichkeitsbescheinigung richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und werden nach dem einfachen Satz abgerechnet (Kosten etwa 70-90 Euro für Taucher unter 40 Jahre, alle Zusatzuntersuchungen werden mit Ihnen abgestimmt).



Einige Infos zum Thema Tauchen und HNO-Erkrankungen:


Barotrauma:


Gase verändern abhängig vom Umgebungsdruck ihr Volumen. Dies hat Auswirkungen auf die mit Luft gefüllten Räume der Nasennebenhöhlen und des Mittelohres. Eine rasche Änderung des Druckes kann bei fehlendem Druckausgleich zu schmerzhaften Beschwerden mit Schleimhautschwellungen, Ödemen  oder Einblutungen führen. Im Mittelohr kommt es häufig zu einem Barotrauma beim Abtauchen, dies kann eine Überdehnung bzw. einen Riss des Trommelfelles zur Folge haben. Ein Innenohrbarotrauma tritt als seltene Folge eines Barotraumas des Mittelohres auf: führt der Taucher ein verspätetes Druckausgleichsmöver besonders kraftvoll durch, kann es zu einer Innenohrschädigung mit Hörminderung, Tinnitus und massivem Schwindel kommen. Die Nasennebenhöhlen sind meist bei Erkältungen betroffen, hier führt die Verlegung im Bereich der engen Ostien zu stechenden Schmerzen beim Abtauchen.


Bei Tauchern, denen abschwellende Nasentropfen ein Abtauchen ermöglicht haben, besteht bei nachlassender Wirkung die Gefahr für stark schmerzhafte Beschwerden im Bereich der Stirn­ und Kieferhöhlen beim Auftauchen. Daher sollte niemals bei einem akutem Infekt der oberen Atemwege getaucht werden.

Von großer Wichtigkeit ist auch eine gute Funktion der Eustachischen Röhre, da aus einer Funktionsstörung der Mittelohrbelüftung die meisten Probleme beim Tauchen resultieren. Bei einem Hörsturz und Tinnitus ist die Tauchtauglichkeit nur während der akuten Phase eingeschränkt. Eine Verschlechterung der Innenohrfunktion oder eine Zunahme des Tinnitus sind eher unwahrscheinlich.

 


Tauchen nach Ohroperationen:


Ein Loch im Trommelfell stellt eine Kontraindikation für das Tauchen dar. Nach einem spontanen oder operativen Verschluss besteht ein Tauchverbot für 3 Monate. Danach sind die Patienten auch nach Mittelohroperationen aus heutiger Sicht meist als tauchtauglich einzustufen - eine regelrechte Belüftung des Mittelohres vorausgesetzt. Besondere Operationen wie die Stapesplastik verlangen eine kritische Prüfung durch einen taucherfahrenen HNO-Arzt.


 

Tauchen bei Nasennebenhöhlen-Erkrankungen:


Die Tauchtauglichkeit ist eingeschränkt, wenn die Belüftung der Nasennebenhöhlen obstruiert (verlegt) ist, z.B. bei Pollenallergikern. Je nach Befund ist eine völlige Tauchunfähigkeit die Folge, sofern keine Therapie  erfolgt.


 

Tauchtauglichkeit bei Gleichgewichtsstörungen:


Unter Wasser kommt dem Gleichgewichtssystem bei fehlenden visuellen und propriozeptiven (Tiefensensibilität) Sinneseindrücken eine wichtige Bedeutung zu. Vorerkrankungen des Gleichgewichtssystems, z.B. beim M. Menière, Neuronitis verstibularis) oder ein tauchbedingtes Innenohrtrauma kann zu Schwindel und vollständiger Orientierungslosigkeit unter Wasser führen. Akute Gleichgewichtsstörungen sind eine absolute Kontraindikation zum Sporttauchen. Bei chronischer Erkrankung des Vestibularorgans kann nach kritischer Prüfung und 6 Monaten ohne Symptome eine eingeschränkte Tauchtauglichkeit durch den HNO-­Arzt ausgesprochen werden.