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Überörtliche Gemeinschaftspraxis


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Was bedeutet "FeNO-Messung":

Bei der FeNO Messung (Fraktioniertes exhaliertes, also ausgeatmetes Stickstoff-Monoxid (NO)) wird der Stickstoffmonoxid-Gehalt in der Ausatemluft bestimmt. NO wird an verschiedenen Stellen im Körper gebildet, in den Atemwegen hauptsächlich von den Epithelzellen. Bei allergischen Atemwegserkrankungen ist dieser Biomarker erhöht. Durch einen einfachen und schmerzlosen Test, bei dem der Patient zehn Sekunden entspannt in ein Mundstück bläst, läßt sich die Konzentration von NO bestimmen.

Je nach ermittelter Konzentration (ppa, parts per billion) kann man Rückschlüsse auf die allergische Entzündung in den Atemwegen ziehen – je höher der NO-Gehalt, desto stärker die Entzündung.


Wie wird die FeNO-Messung durchgeführt?:

Der Patient atmet wenige Sekunden entspannt in das Mundstück des Gerätes aus. Nach ca 90 Sekunden kann das Ergebnis abgelesen werden. Anschließend wird in einem Gespräch mit dem Arzt das Ergebnis und hieraus resultierende etwaige Konsequenzen besprochen.

Aufgrund der einfachen und schmerzlosen Durchführbarkeit kann die Untersuchung bereits bei Kindern ab ca. vier Jahren durchgeführt werden, bei entsprechender Mitarbeit der Kinder eventuell auch schon früher. In diesem Alter sind die Kleinen meist noch nicht in der Lage eine Lungenfunktionsprüfung (sog. LuFu) zu absolvieren, so dass hier die FeNO-Messung erste Hinweise auf ein allergisches Asthma liefern kann.


Wann wird die FeNO Messung eingesetzt?:

Nationale und internationale Leitlinien empfehlen die FeNO-Messungen zur Diagnose, zum Therapiemanagement und Monitoring von Asthmapatienten.


Häufig sind die Beschwerden einer allergischen Atemwegserkrankung (allergischer Husten, Asthma) nicht so offensichtlich, weil Symptome in den oberen Atemwegen auch fehlen können (typisches Naselaufen, Augenjucken…). Allergiediagnostik kann gerade dann als sehr aufwendig erweisen. Insbesonder bei chronischem7oder häufig wiederkehrendem Husten bei Kindern bietet die FeNO-Messung eine einfache Möglichkeit zur Feststellung bzw. Interpretation einer Entzündung in den Atemwegen. Bei auffälligem Ergebnis muss das auslösende Allergen gesucht werden und eine entsprechende antientzündliche Therapie eingeleitet werden. Dies erfolgt dann in Zusammenarbeitet mit Pulmologen bzw. Kinderpulmologen.


Darüber hinaus bietet die Bestimmung des FeNO eine gute Möglichkeit, den Erfolg einer antientzündlichen, antiallergischen Therapie zu überwachen. Ein sinkendes FeNO in der Ausatemluft weist auf eine suffiziente Behandlung hin. Bei steigenden Werten muss die Therapie überdacht und angepasst werden. Noch vor dem Lungenfunktionstest zeigen steigende FeNO-Werte eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufs und ermöglichen so ein frühzeitiges therapeutisches Entgegenwirken.


Was bedeuten die FeNO-Werte?:

Die Werte hängen von verschiedenen Faktoren ab – Kinder haben niedrigere Basiswerte als Erwachsene, Frauen geringere als Männer. Sie sind abhängig von der Körpergröße und Körpergewicht und variieren je nach Nahrungsaufnahme (nitratreiche Nahrungsmittel wie Salat, Spinat, Wurst). Raucher haben niedrigere Werte.


Bei der Interpretation der Werte ist wichtig zu beachten, dass sich allein auf der Grundlage der Messwerte noch keine Diagnose stellen läßt. Die FeNO-Werte müssen immer als einzelner Parameter in Zusammenschau mit weiteren Faktoren bewertet werden (Symptome, Symptomdauer, -intensität und -häufigkeit, Exposition gegenüber Allergenen, Anwendung antientzündlicher Medikamente.


Bei erhöhten Werten und korrespondierenden Beschwerden muß eine eosinophile Atemwegserkrankung vermutet (hohe Spezifität von 90%) und eine pulmologische Diagnostik angeschlossen werden. Grenzwertige Befunde sollten bei anhaltenden Beschwerden nach ein paar Wochen kontrolliert werden. Trotz hoher Spezifität schließen unauffällige Werte ein allergisches Asthma jedoch nicht vollkommen aus (ca. 10% falsche Ergebnisse).


Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt der Deutschen Atemwegsliga e.V. zur FeNO-Messung.


Kosten:

Die privaten Krankenversicherungen erstatten die NO-Messung nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Leistung zurzeit noch nicht. Deshalb können wir die Untersuchung für gesetzlich Krankenversicherte derzeit nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) in unserer Praxis anbieten. Die Kosten hierfür betragen gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Ziffer A617 (1,36-facher Satz) 27,00€.


Manche Kassen erstatten die Kosten hierfür nachträglich. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.

FeNO-Messung

Messgerät VIVATMO von BOSCH

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